Aktuelles

07Jun

Erneuerbare Energien: Bei Neubauten im Trend

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt aktuell mit, dass knapp 65 Prozent der im Jahr 2017 fertiggestellten Neubauten ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2017 rund 110.100 Gebäude fertiggestellt.Erneuerbare Energien auf Platz 2 Der Anteil der Gebäude, die erneuerbare Energien als primäre Energiequelle einsetzen, belief sich 2017 auf 43,3 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen die erneuerbaren Energien somit auf Platz 2 der primär genutzten Energiequellen. Auf Platz 1 ist Gas mit 47,4 Prozent. Die übrigen Energiequellen (unter anderem Fernwärme, Öl und Strom) erreichten zusammen 9,3 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahre 2011 wurden lediglich 34,4 Prozent der Neubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt. Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies vor allem mit Umweltthermie-Anlagen (69,5 Prozent), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermie-Anlagen (16,4 Prozent), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen. 

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31Mai

Heizungswechsel: Jetzt vergleichen und sparen

Viele Verbraucher erhalten in diesen Wochen ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017. Der lange Winter und steigenden Energiepreise für Öl und Gas zum Jahresende haben dafür gesorgt, dass viele Verbraucher höhere Heizkosten zahlen müssen als erwartet.Tipp: Heizung im Sommer austauschen „Viele Verbraucher in Europa erneuern ihre alte Heizung erst dann, wenn sie kaputt geht. Das geschieht dummerweise meist im Winter, wenn Wärme dringend benötigt wird.“ sagt David Wedepohl, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). Dann bleibt keine Zeit, die richtige Wahl zu treffen und Angebote und Preise zu vergleichen und es wird in der Regel nicht auf die effizienteste, sondern auf eine schnell verfügbare Technologie zurückgegriffen. Der BSW Solar rät Verbrauchern daher, sich schon jetzt zu informieren, um den Austausch rechtzeitig durchführen zu können und somit langfristig Geld zu sparen. Verbraucher sollten bei der Anschaffung ein besonderes Augenmerk auf das Energieeffizienzlabel legen. Nur hocheffiziente Systeme, die auch erneuerbare Energien einsetzen, können A+ oder eine bessere Kategorie erreichen (maximal A+++).

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24Mai

Umweltfreundliche Tipps gegen Sommerhitze

Immer häufiger werden gegen die sommerliche Hitze Klimageräte eingesetzt. Rund 140.000 Geräte kommen hierzulande jährlich dazu, so das Umweltbundesamt. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für den eigenen Geldbeutel, denn Klimageräte sind echte Stromfresser. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, wie man auch ohne Klimagerät angenehme Temperaturen im Haus erreicht.Einfache Maßnahmen gegen die Sommerhitze Einfach, aber effizient: Tagsüber die Fenster und Jalousien schließen, nachts auf Durchzug lüften. Außenliegende Rollos und Markisen halten die Hitze am besten fern. Zudem sollten alle unnötigen Geräte sowie Lichter abgeschaltet werden – auch der Standby-Modus erzeugt Wärme. Für ein wenig Abkühlung bei vergleichsweise geringem Stromverbrauch sorgen Deckenventilatoren. Schon beim Bauen an den Sommer denken Bei Neubauten schreibt die Energiesparverordnung die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes vor – hierfür reicht in der Regel eine gut gedämmte Außenhaut. An der Südseite sollten Jalousien sowie Dachüberstände geplant werden, um eine ordentliche Beschattung zu erreichen. Pergolen, helle Außenwandfarben sowie Fassadengrün sorgen für zusätzliche Kühlung. Eine entsprechende Nachrüstung ist auch bei den meisten Bestandsbauten möglich.

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17Mai

Angaben im Immobilien-Exposé sind rechtlich bindend

Auch die Angaben im Exposé gehören zu den öffentlichen Äußerungen des Immobilienverkäufers und sind somit rechtlich bindend. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.Hintergrund: Trockener Keller war feucht Eine Immobilienkäuferin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, da der als trocken angepriesene Keller feuchte Wände aufwies. Im Exposé stand ganz eindeutig: „[…] Zudem ist das Haus unterkellert (trocken) […]“. Vor der Besichtigung hatte der Verkäufer die Wände mit weißer Farbe gestrichen, deshalb ging der BGH davon aus, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistiger Täuschung Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag umfasst auch die öffentlichen Äußerungen des Verkäufers und des Maklers und somit auch Eigenschaften, die im Exposé stehen. Im notariellen Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung zwar ausgeschlossen, jedoch gilt dies nicht bei arglistiger Täuschung. Der BGH entschied zugunsten der Käuferin und stimmte damit der Rückabwicklung zu, da der Verkäufer die Käuferin nicht auf die ihm bekannte Feuchtigkeit hingewiesen hatte. (BGH V ZR 256/16)

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