16Aug
KfW vergibt Zuschüsse für barrierefreies Wohnen
Die KfW vergibt aktuell wieder Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Immobilien sowie den Erwerb von Immobilien, an denen entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen Euro zur Verfügung.Zuschüsse jetzt beantragenDie KfW möchte barrierereduzierende Umbaumaßnahmen mit mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen und geht von Mindestinvestitionskosten in Höhe von 2.000 Euro aus. Die Zuschüsse belaufen sich auf 200 bis 6.250 Euro. Der Antrag auf Zuschüsse muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Da das Budget in den vergangenen Jahren bereits nach wenigen Monaten ausgeschöpft war, sollten Interessenten nicht zu lange warten. Umbaumaßnahmen für altersgerechtes WohnenDie Reduzierung von Barrieren und ein altersgerechter Umbau ermöglichen es älteren Leuten, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Experten empfehlen, mit der Planung und Durchführung frühzeitig zu beginnen. Je nach Wohnsituation müssen z. B. Schwellen reduziert, Zuwege barrierefrei gestaltet und Türen verbreitert werden. Auch viele Badezimmer sind mit wenigen Umbauarbeiten barrierefrei zu gestalten.
09Aug
Destatis: Wohnungsbestand erhöht sich
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, gab es Ende 2017 knapp 42 Millionen Wohnungen in Deutschland. Das sind 3,7 Prozent, bzw. 1,5 Millionen Wohnungen mehr, als noch im Jahre 2010. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wohnungsbestand um 0,6 Prozent, beziehungsweise 265.000 Wohnungen.Mehr Wohnfläche pro Person Ende 2017 kamen somit auf 1.000 Einwohner 507 Wohnungen und damit 12 Wohnungen mehr als im Jahre 2010 (495 Wohnungen je 1.000 Einwohner). Doch nicht nur die Anzahl der Wohnungen erhöhte sich, es steht auch mehr Wohnraum zur Verfügung. Die Wohnfläche des gesamten Wohnungsbestandes belief sich Ende 2017 auf knapp 3,9 Milliarden Quadratmeter – im Jahre 2010 waren es 4,6 Prozent bzw. 0,2 Mrd. Quadratmeter weniger. Ende 2017 betrug die Wohnfläche je Wohnung durchschnittlich rund 92 m² und rund 47 m² je Einwohner. Damit haben sich seit dem Jahr 2010 die Wohnfläche je Wohnung um 0,9 m2 und die Wohnfläche je Einwohner um 1,5 m2 erhöht.
02Aug
Auch im Hochsommer: Warmwasser muss verfügbar sein
Das Landgericht Fulda entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Vermieter seine Mieter vor Warmwasserausfall bewahren muss – auch im Hochsommer.Hintergrund: Leerer Heizöltank Die Mieterin einer Wohnung beschwerte sich bei ihrer Vermieterin darüber, dass Heizung und Warmwasser abgeschaltet waren. Sie erreichte sie jedoch weder telefonisch, noch per SMS. Auch die Aufforderung ihres Rechtsanwalts, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, blieb ohne Erfolg. Erst nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, reagierte die Vermieterin und stellte die Versorgung wieder her. Als Begründung gab sie einen leeren Heizöltank an. Am Ende stritten sich die beiden Parteien darüber, wer die Gerichtskosten zu tragen hat. Das Urteil: Versorgung muss sichergestellt sein Das Landgericht Fulda entschied, dass die Vermieterin die Gerichts- und Prozesskosten bezahlen muss. Warmwasser sollte zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, insbesondere im Sommer besteht erhöhter Bedarf bei der Körperhygiene. Wasser aufzuwärmen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers, hält das Gericht für nicht zumutbar. Somit wäre die einstweilige Verfügung zulässig gewesen. (LG Fulda 5 T 200/17)
26Jul
Illegale Weitervermietung: Hohe Geldbuße
Illegale Weitervermietung: Hohe GeldbußeEin Mieter in München, der seine Wohnung ohne Genehmigung an „Medizintouristen“ vermietete, muss 33.000 Euro Geldbuße zahlen. Der Beschluss ist rechtskräftig.Unternehmer vermietet Wohnung ohne Genehmigung Der Münchner Unternehmer mietete 2012 eine 104 m² Wohnung am Münchner Arabellapark für 1.980 Euro monatlich. Er lebte dort jedoch nicht selbst, sondern vermietete die möblierte Wohnung an Patienten und deren Angehörige, die sich in München medizinisch behandeln ließen. Bei Kontrollen durch die Stadtverwaltung wurde im Oktober 2015 ein Untermieter angetroffen, der angab dort unbefristet zu wohnen – für 3.000 Euro im Monat. Gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid der Stadt München über 50.000 Euro legte der Unternehmer Widerspruch ein. Urteil: Vorsätzlicher Verstoß rechtfertigt Bußgeld Das Gericht entschied, den Unternehmer erst für den Zeitraum ab dem 1.1.2014 zu belangen, da zu diesem Zeitpunkt die städtische Satzung zur Fremdenbeherbergung in Kraft trat. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht, dass er nicht vorbelastet war. Zu seinen Lasten legte das Gericht die Tatsache, dass er dem angespannten Wohnungsmarkt eine familientaugliche Wohnung entzogen hat und die Untervermietung trotz des laufenden Bußgeldverfahrens fortgesetzt hat. (AG München 1119 OWi 258 Js 199344/16)