10Jan
Baukindergeld legt guten Start hin
Die KfW meldet einen guten Start des Baukindergeldes. Rund 48.000 Familien hatten bis zum Jahresende die Förderung beantragt. Seit dem 18. September 2018 können Familien in Deutschland das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Neues Zuhause für fast 83.000 KinderDie meisten Antragstellungen kamen bisher aus Nordrhein-Westfalen (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Insgesamt ist bisher rund eine Milliarde Euro für die Antragsteller reserviert. In der ersten Woche nach Programmstart gingen mehr als 9.500 Anträge bei der KfW ein; durchschnittlich sind es knapp 3.000 pro Woche. Bundesinnenminister Horst Seehofer kommentiert: „Ich freue mich, dass das Baukindergeld so gut gestartet ist. Es senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht vielen Familien den Schritt in das Wohneigentum. Auch als Absicherung im Alter“. Insgesamt haben 82.865 Kinder mithilfe des Baukindergelds ein neues Zuhause bekommen. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder.
06Sep
Anpassungen im Mietrecht beschlossen
Der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsänderung ist am 05. September vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Auskunftspflichten für Vermieter werden strenger und es gibt neue Regeln zu Modernisierungsmaßnahmen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch unklar.Mietpreisbremse: Auskunftspflicht wird strenger Zukünftig sollen Vermieter dazu verpflichtet sein, vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die Miete des Vormieters zu geben, sofern diese über der Preisschwelle der Mietpreisbremse gelegen hat. Ein Vermieter, der dieser Pflicht nicht nachkommt, darf maximal die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete verlangen. Außerdem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse in Zukunft leichter rügen können. Modernisierung: Neue Regelungen In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Vermieter nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen (bisher elf Prozent). Die Umlage soll höchstens drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen. Ein vereinfachtes Modernisierungsumlageverfahren soll die Berechnung für Vermieter erleichtern: Sind die Gesamtkosten nicht höher als 10.000 Euro, müssen die Maßnahmen nicht mehr detailliert aufgelistet werden. Der Vermieter muss lediglich mitteilen, dass er von vereinfachten Verfahren Gebrauch macht und kann pauschal rund zwei Drittel der Kosten umlegen. Das gezielte „Herausmodernisieren“, z. B. die Durchführung baulicher Maßnahmen, die zu einer nicht notwendigen, erheblichen Beeinträchtigung der Mieter führen, ist in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
30Aug
Förderung der Heizungsoptimierung – BAFA zieht positive Bilanz
Bereits seit zwei Jahren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit Zuschüssen. Seit dem Programmstart wurden ca. 170.000 hocheffiziente Pumpen und 90.000 Maßnahmen rund um den hydraulischen Abgleich mit einem Volumen von ca. 50 Millionen Euro gefördert.Millionen alte Heizungsumwälzpupen im Einsatz In Deutschland sind laut BAFA noch Millionen alte Heizungsumwälzpumpen im Einsatz. Neue, hocheffiziente Anlagen benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Zudem können beachtliche Mengen an Energie und Brennstoff eingespart werden. Aufgrund zahlreicher Anfragen von gewerblichen Immobilienbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften sowie von Heizungsbauern geht das BAFA von einer weiteren Steigerung der Nachfrage aus. Was wird gefördert? Das BAFA fördert den Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z. B. Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Pufferspeicher, Einstellung der Heizkurve). Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Nettorechnungsbetrages. Die Kosten für die Umrüstung amortisieren sich laut BAFA innerhalb kürzester Zeit.
23Aug
Vorschlag: Bestellerprinzip für Immobilienkauf
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lässt aktuell prüfen, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt. Dann müsste derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat – in der Regel ist dies der Verkäufer.Maklergebühren schwanken deutschlandweitFür Mietwohnungen wurde das Bestellerprinzip bereits 2015 eingeführt und soll Mieter finanziell entlasten. Die Maklerprovision schwankt in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. SPD, die Grünen und die Linke unterstützen das Vorhaben und waren bereits im letzten Bundestagswahlkampf für das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen. Gegenwind von Maklern und ImmobilienverbändenMakler und Immobilienverbände befürchten jedoch, dass Verkäufer die Maklergebühren zukünftig auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten – was wiederum die anderen Erwerbsnebenkosten erhöhen würde. Sie fordern, stattdessen die Erwerbsnebenkosten zu senken oder Freibeträge einzuführen. Vielen Ersterwerbern wird der Kauf durch stetig ansteigende Erwerbsnebenkosten erschwert: Diese machen gebietsweise rund 15 Prozent des Kaufpreises aus.