Aktuelles

07Mrz

Vermieterhaftung bei Wohnungsmängeln

Verletzt sich ein Mieter infolge eines Mangels in der Mietwohnung, haftet in der Regel der Vermieter. Anders sieht es aus, wenn der Mangel die Verletzung nicht direkt verursacht hat.Der Fall: Schwergängiges Rollo stürzt abEine Mieterin informierte ihren Vermieter über ein schwergängiges Rollo auf der Gartenseite, doch dieser unternahm nichts dagegen. Zwei Wochen später befand sich die Mieterin auf der Treppe zur Gartenterrasse, als sich das Rollo löste und herunterfiel. Das laute Geräusch erschreckte die Mieterin so sehr, dass sie die Treppe hinabstürzte und sich an der Hand verletzte. Da sie durch die Verletzung ihren Haushalt nicht selbst führen konnte, forderte sie vom Vermieter 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 52.000 Euro Haushaltsführungsschaden. Das Urteil: Vermieter haftet nicht bei SchreckDas LG Nürnberg-Fürth wies die Klage der Mieterin ab. Laute Geräusche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und können überall und jederzeit auftreten. Das hinabgestürzte Rollo stünde deshalb nur indirekt mit dem Unfall in Zusammenhang. Die Lage wäre anders zu beurteilen, wenn das Rollo die Mieterin direkt getroffen hätte. [LG Nürnberg-Fürth Az. 7 S 5872/17]

Artikel lesen

28Feb

Studie: Entwicklung der Baulandkosten

Die Kosten für Bauland sind beim Immobilienkauf und -bau ein wichtiger Faktor. Vor allem in Ballungsräumen steigen sie seit Jahren an. Der Schweizer Investment-Manager Empira analysierte in einer großangelegten Studie die Entwicklung der 71 einwohnerstärksten deutschen Städte zwischen 1997 und 2017.Anstiege in fast allen StädtenIm Jahre 1997 kostete der Quadratmeter Bauland etwa 76 Euro, rund zwanzig Jahre später werden durchschnittlich 175 Euro fällig. Am teuersten ist Bauland in München: Hier kostet der Quadratmeter durchschnittlich 2.419 Euro. Mit etwas Abstand folgen Düsseldorf (1.392 Euro/m²), Stuttgart (1.242 Euro/m²) und Regensburg (835 Euro/m²). Den größten Anstieg im Beobachtungszeitraum verzeichnet Düsseldorf; in den vergangenen 20 Jahren stiegen die Preise dort um 450 Prozent. In Chemnitz ist Bauland am günstigsten: Hier kostet der Quadratmeter durchschnittlich 96 Euro. Gesunkene KostenIn neun deutschen Städten sind die Preise für Bauland seit 1997 allerdings gesunken – am stärksten in Mönchengladbach (29,6 Prozent). Weitere Städte sind Chemnitz, Bochum, Magdeburg, Leipzig, Wuppertal, Remscheid, Cottbus und Dortmund.

Artikel lesen

21Feb

Mietausfall: Jetzt Grundsteuererlass beantragen.

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet einen Mietausfall hatten, können noch bis zum 1. April 2019 einen Grundsteuererlass beantragen. Dieser beträgt, je nach Schwere des Ausfalls, bis zu 50 Prozent.Voraussetzung: Erheblicher MietausfallDie Voraussetzung für einen Grundsteuererlass ist eine Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent. Diese liegt vor, wenn die Jahresrohmiete weniger als 50 Prozent der üblichen Jahresrohmiete beträgt. Die Jahresrohmiete beinhaltet alle Betriebs- und Nebenkosten, jedoch nicht die Kosten für z. B. Warmwasser oder Heizung. Können Vermieter diese Ertragsminderung nachweisen, werden auf Antrag 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Gab es im vergangenen Jahr überhaupt keinen Ertrag, können sogar bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Mietausfall muss unverschuldet seinUm Anspruch auf den Grundsteuererlass zu haben, muss der Mietausfall unverschuldet sein. Im Falle eines Leerstands sollten Vermieter nachweisen, dass sie sich um neue Mieter bemüht haben, z. B. durch die Vorlage von Zeitungsannoncen oder Maklerverträgen. Als unverschuldet gilt der Mietausfall auch, wenn das Gebäude durch außergewöhnliche Ereignisse, wie einen Wohnungsbrand oder Wasserschaden, längere Zeit unbewohnbar war.

Artikel lesen

14Feb

Wer haftet bei Schlüsselverlust?

Verlorene oder gestohlene Schlüssel verursachen laut der VdS Schadenverhütung einen jährlichen Schaden von fast 100 Millionen Euro. Insbesondere der Verlust von Generalschlüsseln, zum Beispiel für Schließanlagen, kann schnell eine fünfstellige Schadenssumme verursachen.Fahrlässigkeit entscheidetOb der Mieter für den Verlust des Schlüssels haften muss, ist von Situation zu Situation verschieden. Wird der Schlüssel aus dem Auto gestohlen, hat der Mieter seine Obhutspflicht verletzt und muss zahlen, entschied das Kammergericht Berlin (8 U 151/07). Zahlen muss der Mieter auch, wenn er den Schlüssel mit der Post versendet und dieser verloren geht. Das Amtsgericht Brandenburg begründete seine Entscheidung damit, dass der Mieter seine Bringschuld nicht erfüllt hat (31 C 32/14). Zugunsten des Mieters entschied hingegen das AG Ahrensburg. Ihm wurde der Schlüssel aus dem Schließfach des Krankenhauses gestohlen (47 C 1171/09). Versicherungen überprüfenDie Verbraucherzentrale empfiehlt zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die private Haftpflichtversicherung Schlüsselverluste absichert. In einigen Fällen empfiehlt sich sogar eine Zusatzversicherung. Wohnungsschutzbriefe bieten in der Regel nur geringfügigen Schutz: Hier zahlt die Versicherung zwar den Schlüsseldienst, jedoch nicht den Austausch einer Schließanlage.

Artikel lesen
1 76 77 78 79 80 84