04Apr
Immobilienfinanzierung: Vergleichen lohnt sich
Ein Immobilienkauf ist eine finanzielle Herausforderung und sollte sorgfältig durchdacht werden. Hier lohnt es sich, Kreditangebote zu vergleichen, um die optimale Finanzierung für die eigenen Anforderungen zu finden. Im aktuellen Baukredit-Vergleich der Stiftung Warentest zeigt sich: Auch in Zeiten niedriger Zinsen lassen sich mit dem richtigen Kredit mehrere Zehntausend Euro sparen.Topangebote in allen Kredit-VariantenLaut Stiftung Warentest unterscheiden sich die Zinssätze, je nach Zinsbindung, Eigenkapital und Immobilie, deutlich. Topangebote gab es jedoch in allen Varianten. Im Test stellte sich heraus, dass Darlehen mit zehn Jahren Zinsbindung die günstigste Variante sind; hier liegt der Zinssatz bei unter einem Prozent. Auch bei den Krediten mit fester Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 20 oder 25 Jahren fanden sie sehr gute Angebote.Das überraschende Ergebnis: Fast immer war das teuerste Angebot doppelt so teuer wie das günstigste. Stiftung Warentest rät zum VergleichMit dem richtigen Angebot lassen sich fünfstellige Beträge einsparen. Deshalb rät Stiftung Warentest: Haus- und Wohnungskäufer sollten sich mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen, um das beste Angebot für ihre Bedürfnisse zu finden.
28Mrz
Urteil: Eigentümer dürfen einheitliche Rauchmelder beschließen
Wenn eine Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) einheitliche Rauchwarnmelder für ein Gebäude beschließt, können einzelne Eigentümer nicht von dieser Regelung ausgenommen werden. Auch nicht, wenn sie bereits eigene Rauchwarnmelder installiert haben.Installation und Wartung durch FachfirmaIn einer Eigentümerversammlung beschlossen die Mitglieder die Anschaffung und Wartung einheitlicher Rauchwarnmelder. Diese sollten durch eine Fachfirma installiert und gewartet werden. Die Eigentümer sahen vor, die Anschaffung aus einer Instandhaltungsrücklage zu zahlen und die jährlichen Wartungskosten nach Mieteigentumsanteilen umzulegen. Einige Eigentümer, die bereits Rauchwarnmelder installiert hatten, wollten von der Regelung ausgenommen werden und erhoben Anfechtungsklage. Urteil: Eigentümer müssen Regelung hinnehmenDer Bundesgerichtshof entschied, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung zulässig ist. Indem der Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude „in eine Hand“ gelegt werden, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Durch die einheitliche Anschaffung, Wartung und Kontrolle kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert und gewartet werden. Eine solche Regelung „aus einer Hand“ minimiert zudem versicherungsrechtliche Risiken. (BGH, V ZR 273/17)
21Mrz
Eigenbedarf: Hohes Alter schützt Mieter
In einem aktuellen Urteil beschließt das Landgericht Berlin, dass hohes Alter Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schützt. Ab welchem Alter dies der Fall ist, ließ das Gericht allerdings offen.Der Fall: Vermieterin kündigt wegen EigenbedarfsEine Vermieterin kündigte 2015 das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verlangte von den Mietern die Räumung. Die 84- und 87-jährigen Mieter, die dort seit 1997 lebten, widersprachen der Kündigung und führten als Gründe ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort sowie ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel auf. Das Urteil: Hohes Alter ist HärtegrundDas Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Laut § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet allein der Wohnungsverlust im hohen Alter eine Härte – unabhängig von den anderen Beeinträchtigungen der Mieter. Ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtefall „hohes Alter“ berufen können, ließen die Richter offen, da das Ehepaar bei Erhalt der Kündigung bereits über 80 Jahre alt war. (LG Berlin, AZ 67 S 345/18)