Aktuelles

19Sep

WEG: Wohnung saniert, keine nachträgliche Erstattung

Entscheidet eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über Sanierungsmaßnahmen von Gemeinschaftseigentum, so trägt die Gemeinschaft auch die Kosten. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Eigentümer eigenmächtig saniert – dann kann er die Kosten nicht nachträglich von der Gemeinschaft einfordern, so urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Eigentümer erneuert FensterIm vorliegenden Fall ging ein Eigentümer irrtümlich davon aus, dass die Fenster seiner Wohnung ihm gehören und gab die Erneuerung eigenmächtig in Auftrag. Als er seinen Irrtum erkannte, forderte er die Kosten von der Gemeinschaft zurück. Da es sich bei den Fenstern eines Mehrfamilienhauses um Gemeinschaftseigentum der WEG handelt, hätte der Austausch der Fenster jedoch vorher in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden müssen. Das Urteil: WEG muss nicht zahlenDer Bundesgerichtshof urteilte, dass die Gemeinschaft nicht zahlen muss und begründet sein Urteil damit, dass die Gemeinschaft vor unerwarteten Forderungen geschützt werden muss. Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen müssen vorab gemeinschaftlich beschlossen werden. Dass der Eigentümer nicht wusste, dass er die Kosten nicht allein tragen muss, spielt keine Rolle. Anders sieht es aus, wenn das Gebäude vor unmittelbar drohendem Schaden geschützt werden muss: Wird z. B. bei einem Unwetter das Dach abgedeckt, darf sofort der Notdienst gerufen werden. [Az. V ZR 254/17]

Artikel lesen

12Sep

Wohnungsmieten steigen langsamer

Die Wohnungsmieten sind deutschlandweit im ersten Halbjahr 2019 gemessen am Vorjahreszeitraum um 4,4 Prozent gestiegen – auf 8,70 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Im ersten Halbjahr 2018 betrug das Plus noch 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor.Höchster Anstieg in GroßstädtenDie Erst- und Wiedervermietungsmieten in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern sind in den ersten sechs Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5 Prozent gestiegen. In Großstädten unter 500.000 Einwohnern legten die Angebotsmieten durchschnittlich um 3,6 Prozent zu. In den städtischen Kreisen – zumeist Umlandkreise der Großstädte – stiegen die Mieten inserierter Wohnungen im Schnitt um 4,5 Prozent, in den ländlichen Kreisen um 3,9 Prozent. München hat weiterhin die höchsten MietenMünchen bleibt Spitzenreiter bei den Angebotsmieten. Hier kostet die Miete durchschnittlich 18,20 Euro pro Quadratmeter – das entspricht einem Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch in Frankfurt am Main (+5,2 Prozent), Stuttgart (+5,0 Prozent) und Hamburg (+3,8 Prozent) verlangsamte sich der Anstieg der Mieten. Am niedrigsten sind die Angebotsmieten im Vogtlandkreis (4,56 Euro pro Quadratmeter).

Artikel lesen

05Sep

Guter Rat: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherren sind für alles, was auf ihrer Baustelle passiert, verantwortlich. Auch, wenn Architekten oder Bauunternehmer beauftragt wurden, haftet der Bauherr bei Schäden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin.Wofür Bauherren haftenBauherren haften für beinahe alles, was auf ihrer Baustelle oder im Zusammenhang mit der Baustelle passiert: Ob Passanten durch herabstürzende Teile verletzt werden, Schäden am Nachbargrundstück entstehen oder ein geparktes Auto durch Bauarbeiten beschädigt wird. Insbesondere Personenschäden können bei der Behandlung und Rehabilitation hohe Kosten verursachen, die Bauherren schlimmstenfalls in den finanziellen Ruin treiben. Wissenswertes zur BauherrenhaftpflichtversicherungBei kleineren und mittleren Umbauten reicht gegebenenfalls die eigene Haftpflichtversicherung aus, Bauherren sollten im Vorfeld ihre Police prüfen. Die Versicherung muss vor Baubeginn abgeschlossen werden. Eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte eine Deckungssumme von drei bis fünf Millionen Euro aufweisen, eventuell kann sich auch eine Selbstbeteiligung lohnen. In der Regel werden für die Versicherung zwischen 0,15 und 0,2 Prozent der Baukosten fällig. Sollten sich die Baukosten erhöhen, muss dies der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden.

Artikel lesen

29Aug

Kein Anspruch auf Maklercourtage bei Nachlässigkeit

Gibt ein Makler einem Kaufinteressenten falsche Informationen, die die Kaufentscheidung beeinflussen, verliert er seinen Anspruch auf Maklercourtage. Im vorliegenden Fall waren die falschen Informationen die Folge einer schlechten Organisation der Büroabläufe.Der Fall: Makler ist schlecht organisiertDer Kaufinteressent legte Wert darauf, nach Abstimmungsmodus und Anzahl der Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschafft nicht überstimmt werden zu können. Der Makler bestätigte dies leichtfertig, woraufhin es zur Kaufentscheidung kam. Zudem versicherte er dem Interessenten, dass es keine Teilungserklärung gebe. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Abstimmung nicht nach Kopfteilen, sondern nach Eigentumsanteilen erfolgt und dass bereits eine Teilungserklärung vorliegt. Beide Informationen hatte der Sohn des Maklers, mit dem dieser zusammenarbeitet, bereits vorliegen. Das Urteil: Keine CourtageDas Oberlandesgericht Koblenz wies den Makler ab und verwehrte ihm damit den Anspruch auf seine Courtage. In der Begründung heißt es, der Makler habe seine Abläufe so zu organisieren, dass ein ordnungsgemäßer Informationsaustausch stattfindet. Weiterhin hätte er dem Kaufinteressenten offenlegen müssen, dass er nicht über die nötigen Informationen verfügt. [OLG Koblenz, 2 U 1482/18]

Artikel lesen
1 69 70 71 72 73 84