09Jul
Ein Wasserschaden, ein Wohnungsbrand oder ein Einbruch: Schlimm genug, wenn so etwas passiert, noch schlimmer ist es, wenn die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Nicht jede Hausratversicherung deckt jeden Fall ab. Stiftung Warentest hat 157 Tarife von 61 Hausratversicherern untersucht.Enorme PreisunterschiedeAuch Verbraucher die gut versichert sind, sollten den regelmäßigen Vergleich nicht scheuen – zwischen dem teuersten und dem günstigsten Tarif liegen mehrere hundert Euro. Laut Stiftung Warentest bieten die meisten Versicherungen so genannte Premiumtarife, die die meisten Privathaushalte jedoch gar nicht benötigen. Sind die Leistungen im Basistarif ausreichend, können Verbraucher ordentlich sparen. Guter Rat: Altverträge prüfenStiftung Warentest rät dazu, Altverträge zu prüfen. Sind in den vergangenen Jahren hochwertige Anschaffungen hinzugekommen, sodass die Versicherungssumme zu niedrig ist? Werden die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit gekürzt, z. B. wenn bei einem Einbruch die Türe nicht abgeschlossen war? Ist das E-Bike in der Fahrradversicherung enthalten? Auch lohnt ein Blick in die Zusatzleistungen: Sind Wasserbetten oder Aquarien inbegriffen? Wie sieht es aus, wenn die Terrassenmöbel gestohlen werden? In neuen Verträgen sind die meisten dieser Leistungen bereits enthalten.
02Jul
Mehrwertsteuersenkung: So profitieren Eigentümer und Bauherren
Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.Einsparungen für BauherrenBauherren, deren Immobilie noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, können von der Reduzierung der Mehrwertsteuer profitieren, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei Klauseln wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ ist eine Einsparung möglich. Hier hilft der Steuerberater weiter. Der VPB warnt jedoch davor, Baufirmen zu einer schnellen Fertigstellung zu drängen, da unter Zeitdruck mehr Fehler passieren und diese auch erst zu spät bemerkt werden könnten. Eigentümer: Jetzt sanierenFür Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Insbesondere Arbeiten, die in der nächsten Zeit ohnehin anstehen, sollten Eigentümer nun angehen. Bei allen Handwerkerrechnungen werden nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zum können Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
25Jun
IW-Studie: Abwassergebührenranking 2020
Zum zweiten Mal seit 2017 erstellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland ein Abwassergebührenranking. Hierbei wurden die Abwassergebühren der 100 größten deutschen Städte nach Einwohnern betrachtet.Bis zu 700 Euro pro Jahr UnterschiedJe nach Wohnort variieren die Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie um bis zu 700 Euro jährlich. In Worms (RP) ist es mit 240,23 Euro am günstigsten, während Potsdam (BB) mit 939,85 auf dem letzten Platz landet. Im Ranking 2020 liegen 17 der 25 günstigsten Städte in Bayern oder Baden-Württemberg. Die bestplatzierte ostdeutsche Stadt (Erfurt) kommt auf Rang 30. Von den 25 Städten mit den höchsten Gebühren liegen 15 in Nordrhein-Westfalen, davon 13 in der Metropolregion Rhein-Ruhr. 81 Städte haben seit 2017 die Gebühren erhöht, in 18 sind sie gesunken. Haus und Grund fordert KostensenkungenHaus & Grund appelliert an die Kommunen, ihre Kosten nüchtern zu analysieren und offenzulegen, da die Gebührenordnungen unter anderem uneinheitlich und intransparent seien. „[…] Die Städte sind jetzt gefordert, die Ursachen für die hohen Kosten zu ermitteln und im Anschluss Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen“, fordert Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.
18Jun
BGH: Automatische Verlängerung von Maklerverträgen zulässig
Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.Der Fall: Maklerin fordert SchadensersatzEine Maklerin schloss mit einer Klientin einen Makleralleinauftrag über sechs Monate ab, um deren Eigentumswohnung zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Klientin während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beauftragte die Beklagte einen anderen Makler, der deren Wohnung erfolgreich verkaufte. Die Maklerin berief sie sich auf die automatische Vertragsverlängerung, klagte und forderte Schadensersatz in Höhe der Provision nebst Zinsen. Das Urteil: Generell ist die Verlängerung zulässigDer Bundesgerichtshof entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung normalerweise zulässig ist und Maklern in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht. In diesem speziellen Fall geht die Maklerin allerdings leer aus. Der Grund dafür ist, dass die Klausel nicht direkter Bestandteil des Vertrages war, sondern in einer Anlage mit dem Titel „Informationen für Verbraucher“ enthalten war. (BGH AZ I ZR 40/19)