07Jan
Gesetz zur Entlastung von Immobilienkäufern
Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.Teilung der ProvisionIn vielen Bundesländern mussten Immobilienkäufer bislang die Maklerkosten allein übernehmen, vor allem Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen profitieren von dieser Neuregelung. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten mussten Käufer bislang die komplette Maklerprovision in Höhe von bis zu 7,17 Prozent des Kaufpreises übernehmen. Gesetz als Chance für MaklerbrancheJürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD sagt: „Für den Berufsstand ist die Neuregelung Herausforderung und Chance zugleich. Die Herausforderung liegt in der wechselseitigen Begrenzung. Der Verkäufer verhandelt künftig die Provision für den Käufer mit. Hierin liegt aber auch eine Chance. Denn nur die professionellen und gut ausgebildeten Makler werden erfolgreich mit dem Verkäufer verhandeln. Das ist gut für den Wettbewerb und die Professionalisierung der Branche“.
31Dez
Liebe Kunden und Geschäftspartner, ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr. Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021! Eine bessere Zeit Man blickt nach vorn, ein neues Jahr,nichts ist mehr so, wie es einst war.Es herrscht ein Umbruch, ringsumherund Neues gibt es mehr und mehr.Veränderung, Vergangenheit -Wir hoffen auf eine bessere Zeit.[Oskar Stock (*1946)]
30Dez
Gewerbemiete: Umsatzsteuer auf Nebenkosten
Ist in einem gewerblichen Mietvertrag vereinbart, dass für die Grundmiete (Netto-Miete) Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, kann die Zahlung der Umsatzsteuer durch ergänzende Vertragsauslegung auch für alle Betriebs- und Nebenkosten fällig werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Vereinbarungen im MietvertragIm vorliegenden Fall wurde im Mietvertrag eine Miete in Höhe von 10.500 Euro zzgl. Umsatzsteuer vereinbart. Zudem wurde dort festgelegt, dass der Mieter Betriebs- und Nebenkosten zu zahlen hat – zur Umsatzsteuer stand in diesem Zusammenhang nichts. In der Nebenkostenabrechnung schlug die Vermieterin die Umsatzsteuer ebenfalls auf. Der Mieter sah dies nicht ein und überwies lediglich den Nettobetrag der Nebenkostenabrechnung. Das Urteil: Umsatzsteuer darf berechnet werdenDer BGH begründete sein Urteil damit, dass ein Vermieter, der sich zur Erhebung der Umsatzsteuer entscheidet, den gesamten Umsatz aus dem Mietverhältnis und damit nach Ansicht der Richter auch die Nebenkosten einschließt. Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass der Mieter wusste, dass die Vermieterin sich für die Umsatzbesteuerung entschieden hatte, da diese auch auf die Miete anfiel. [BGH XII ZR 6/20]
24Dez
Liebe Kunden und Geschäftspartner, trotz oder gerade wegen dieser herausfordernden Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben angenehme Festtage und friedvolle Weihnachten. In diesem Jahr haben wir gelernt, dass viele unserer Gewohnheiten, menschliche Nähe und unsere uneingeschränkte Freiheit keine Selbstverständlichkeit sind. Umso mehr werden wir es zu schätzen wissen, wenn das alles in der Zukunft wieder möglich ist. Aus diesem Grund möchten wir uns in diesem Jahr ganz besonders für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.Es treibt der Wind im Winterwaldedie Flockenherde wie ein Hirt und manche Tanne ahnt, wie baldesie fromm und lichterheilig wird,und lauscht hinaus. Den weißen Wegen streckt sie die Zweige hin – bereit, und wehrt dem Wind und wächst entgegender einen Nacht der Herrlichkeit.[Rainer Maria Rilke (1875 - 1926)]