17Feb
Sturmschäden: Welche Versicherung ist zuständig?
Gleich drei Sturmtiefs sollen in dieser Woche durch Deutschland ziehen: „Xandra“, „Ylenia“ und „Zeynep“. Bisher ist unklar, wie schwer sie ausfallen werden und welche Schäden sie hinterlassen. Doch welche Schäden zahlt welche Versicherung?Ab wann zahlt die Versicherung? Die Versicherungen zahlen in der Regel ab einem Unwetter der Stufe acht und höher. Auskunft über die Windstärken gibt der Deutsche Wetterdienst. Auch Schäden an Nachbarhäusern oder -grundstücken können Beweiskraft haben. Schäden am Haus & Nebengebäuden Abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben durch heftigen Sturm sollten der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Bei Schäden durch z. B. umgestürzte Bäume. Blitzschlag oder ähnliches lohnt ein Blick in die Versicherungspolice. Schäden am Hausrat Der Name verrät es schon: Wird das Inventar durch Unwetter beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Dach abgedeckt und dadurch Schäden an der Einrichtung entstanden sind. „Selbst verursachte“ Schäden Stürzt z. B. ein unbefestigter Blumentopf auf ein Auto, oder ein morscher Baum stürzt um und richtet Schaden an, wird der Eigentümer belangt. In diesem Fall sollte Kontakt zur Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.
10Feb
Energiekosten: Gas und Öl ziehen stark an
Im Januar haben sich die Energiekosten für Gas und Heizöl mehr als verdoppelt – und auch die Strompreise zogen an. Das meldet das Vergleichsportal CHECK24. Die Energiekosten für einen Musterhaushalt sind seit Januar 2021 von 3.891 Euro auf 6.092 Euro gestiegen.Energiekosten erreichen Rekordhoch Die Energiekosten in Deutschland erreichen ein neues Rekordhoch. Die Kosten für Strom, Heizen und Mobilität lagen für eine Musterfamilie im Januar 2022 bei durchschnittlich 6.092 Euro. Das sind 57 Prozent bzw. 2.201 Euro mehr als im Januar vor einem Jahr. Im Vorjahresmonat betrugen die Kosten lediglich 3.891 Euro. „Derzeit ist Energie so teuer wie nie“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Fast alle Energiearten erreichten in den vergangenen Wochen ihren Allzeitrekord und sind damit auch Treiber der aktuell hohen Inflation.“ Laut CHECK24 sind die Heizkosten am stärksten gestiegen: um 107 Prozent. Im Januar 2021 musste der Musterhaushalt im mengengewichteten Durchschnitt für Gas und Heizöl noch 1.193 Euro zahlen, aktuell sind es bereits 2.472 Euro. Stromkosten steigen ebenfalls Nach Angaben von CHECK24 lag der Preis für 5.000 kWh Strom im Januar 2022 mit im Schnitt 2.130 Euro 41 Prozent über dem Vorjahresmonat (1.508 Euro) und damit auf einem absoluten Allzeithoch. Auch der Börsenstrompreis stieg stark an: im Januar kostete eine Megawattstunde 165,42 Euro. Im Vorjahresmonat wurden nur 53,05 Euro fällig – ein Plus von 212 Prozent.
03Feb
KfW-Förderungsstopp: Lösung steht
Der Förderstopp verschiedener KfW-Programme kam unerwartet. Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.Plötzlicher Förderstopp & offene Anträge Am 24. Januar stoppte die Bundesregierung ohne Ankündigung die Förderprogramme Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus / -gebäude 40 im Neubau (EH/EG40) sowie den Programmbereich Energetische Sanierung. Die Gründe dafür waren die enorme Antragsflut sowie ausgeschöpfte Mittel. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch rund 24.000 eingegangene, aber noch nicht bearbeitete Anträge vor. Lösung für offene Anträge steht Nun gaben die Ministerien in einer gemeinsamen Presserklärung bekannt, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Dies soll eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen bieten. Alle Antragssteller, die ihren Antrag bis einschließlich 23. Januar gestellt haben, bittet die KfW um Geduld, da es zu Verzögerungen kommen kann. Wirtschaftsminister Habeck gab zudem bekannt, dass das Förderprogramm EH-40 neu aufgesetzt, bei einer Milliarde Euro gedeckelt werden und auch zeitlich befristet werden soll.
27Jan
KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt
Wirtschaftsminister Habeck hat die Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung gestoppt. Die Nachfrage übersteige die Fördermittel bei weitem, zudem soll die Förderung reformiert werden. Welche Programme sind betroffen? Die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre, wird endgültig eingestellt. Die enorme Antragsflut im Monat Januar hat die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm am 24. Januar mit sofortiger Wirkung stoppen. Die neue Bundesregierung plane zudem, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Außerdem sind die Förderprogramme „Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40)“, sowie „Energetische Sanierung“ betroffen. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter. Zukunft der Förderung und offene Anträge Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird die Bundesregierung erst noch entscheiden. Über den Umgang mit bereits eingegangenen, aber noch nicht bewilligten EH55 und EH40-Anträgen muss ebenfalls noch entschieden werden. Auch hierfür stehen keine finanziellen Mittel mehr bereit. Nun soll geprüft werden, ob zinsverbilligte KfW-Kredite möglich sind.