16. Juni 2022
Immobilienkauf: Das bedeuten steigende Zinsen
Seit Weihnachten 2021 sind die Zinsen für Immobilienkredite sprunghaft angestiegen – sogar für viele Experten kam diese schnelle Entwicklung unerwartet. Für neue Finanzierungen steigt die monatliche Belastung deutlich. Was sollten Immobilienkäufer beachten?
Was ist passiert?
Die Zeit der historisch niedrigen Zinsen scheint vorbei zu sein: Seit Jahresbeginn stiegen die Zinsen für Immobiliendarlehen von etwa 1 Prozent auf 2,8 Prozent. Laut Experten sind die Gründe hierfür die anhaltende Rekordinflation sowie die Coronakrise und der Krieg in der Ukraine. Damit der aufgenommene Kredit in einem Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden kann, verlangen die meisten Banken eine Anfangstilgung von 2 oder 3 Prozent.
Die Folge: Konnten im Jahr 2021 mit 1.000 Euro monatlich bei 1 Prozent Zins und 3 Prozent Tilgung noch 300.000 Euro finanziert werden, sind mit dem aktuellen Zins und 3 Prozent Tilgung nur 200.000 Euro finanzierbar. Müssen aber 300.000 Euro mit einem Zins von 3 Prozent finanziert werden, beträgt die monatliche Belastung bei 3 Prozent Tilgung schon 1.500 Euro, dies berichtet die Verbraucherzentrale NRW.
Längere Zinsbindung meist sinnvoll
Experten gehen davon aus, dass es Mitte Juli sowie im Laufe des Jahres weitere Erhöhungen geben wird. Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, sich von niedrigen Zinsen bei der Hausbank oder auf Internetportalen blenden zu lassen: Meist gelten die Angebote nur für einen Teil der Kreditsumme. Stattdessen sollen Verbraucher auf eine möglichst lange Zinsbindung achten. Der Zins für 15-jährige Zinsbindungen liegt aktuell um ca. 0,3 Prozent höher als für 10 Jahre. Das kann sich lohnen, denn nach Ablauf der Zinsbindung muss die Restschuld zwingend mit dem aktuellen Marktzins finanziert werden.
Aktueller Bericht
21Nov
BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte. (mehr …)